ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit diesen Aufgaben bieten wir Ihnen die bezeichneten Objekte und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebote richtig sind und die Objekte im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar sind. Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte von Verkäufern und Vermietern zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Der Inhalt ist vertraulich. Sie dürfen weder das Angebot, noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergeben. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

Die Angebote gelten als noch nicht bekannt, wenn der Makler nicht innerhalb von 3 Tagen nach Empfang anderweitig informiert wird.

Jeder Auftraggeber, für einen An- bzw. Verkauf, für eine An- bzw. Vermietung hat die ortsübliche Provision an den Makler zu entrichten.

– Die Provision bei Verkäufen von 5,95 % inkl. MwSt. teilen sich lt. neuer gesetzlicher Regelung v. 23.12.2020 Verkäufer & Käufer zu gleichen Teilen (2,5 % zzgl. MwSt.= 2,975 % inkl. MwSt.). Grundsätzlich findet die neue Provisionsregelung nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen Anwendung, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Käufer handelt.

– Bei Anlageimmobilien trägt der Käufer 5,95 % inkl. MwSt. Provision. Alle Verkäufe von gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Baugrundstücken fallen nicht unter die neue Provisionsregelung.

– Die private Wohnraumvermietung wird mit zwei Kaltmieten zzgl. 19% MwSt. dem Vermieter in Rechnung gestellt (Bestellerprinzip seit 06/ 2015).

– Gewerbe nach Absprache zzgl. 19 % MwSt., es sei denn, es sind andere Regelungen getroffen.

Alle Gebühren und die Mehrwertsteuer werden ortsüblicherweise grundsätzlich vom Käufer, Eigentümer oder Pächter getragen.

Sollte der Gesetzgeber die jeweils gültige Mehrwertsteuer ändern, so ändern sich auch entsprechend die Gebühren.

Wird ein gebührenpflichtiger Vertragsabschluss dem Makler nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Gebührenanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Makler Kenntnis über den Abschluss erhalten hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber irrtümlich den Abschluss nicht für gebührenpflichtig hielt.

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist in der Regel sofort zahlbar (nach Abschluss des Mietvertrages, bzw. nach der Beurkundung des Kaufvertrages).

Die Notar- u. Gerichtskosten, sowie die Grunderwerbsteuer sind ebenfalls vom Erwerber zu übernehmen. Firmen dürfen Angebote und Informationen nur für sich und firmeneigene Mitarbeiter verwenden. Die Bekanntgabe an Mitarbeiter darf allerdings nur mit der Verpflichtung erfolgen, dass auf diese Geschäftsbedingungen verwiesen wird und dass die Angebote courtagepflichtig und vertrauensvoll zu behandeln sind. Der Makler ist berechtigt, Auskunft über Namen und Anschrift der Betriebsangehörigen zu verlangen, denen Angebotsangaben gemacht wurden. Besichtigungen und Besprechungen sind vorab mit dem Makler abzusprechen. Termine finden nur nach vorzeitiger Absprache in Anwesenheit des Maklers statt. Diese Termine können dann auch außerhalb der Geschäftszeiten abends oder am Wochenende durchgeführt werden. Eine direkte Kontaktaufnahme zu den Eigentümern ist nicht gestattet.

Für nicht rechtzeitig abgesagte Besichtigungstermine (mindestens 2 Stunden vor dem Termin) bzw. nicht wahrgenommene Besichtigungstermine, wird dem Interessenten eine Aufwandspauschale von 50,00 EUR zzgl. einer Kilometerpauschale von 0,35 EUR je gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Westerstede – wenn im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.